Die Mitarbeiter
In Schleswig-Holstein besteht das sogenannte Anwaltsnotariat, d.h. ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin kann unter bestimmten gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen und nach
Erbringung des Nachweises der rechtlichen und persönlichen Qualifikation zum Notar/zur Notarin ernannt werden. Diese Ernennung ist zwingende Vorausetzung für die Ausübung des Notaramtes und der
damit verbundenen Befugnisse und Verpflichtungen.
Daraus folgt, dass auch die MitarbeiterInnen bei Tätigkeit in einem Anwaltsnotariat über eine entsprechend qualifizierte Ausbildung verfügen müssen, die Ausbildung zum/zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten (RENO). Die 3jährige Ausbildungszeit muss ebenfalls im Anwaltsnotariat erfolgen (neben dem Besuch der Berufsschule).
Die anspruchsvolle Ausbildung und spätere Tätigkeit erfordert, Zuverlässigkeit, Kompetenz und (selbstverständlich) Freundlichkeit.
Der/die Rechtsanwalt/Rechtsanwältin wird von dem/der RENO bei allen anwaltlichen und notariellen Tätigkeiten unterstützt.
Die besondere Tätigkeit im Notariat:
Bei der Vorbereitung und Abwicklung aller Amtsgeschäfte benötigt der Notar qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dabei handelt es sich in erster Linie um Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte. Diese sind in die gesamte Büroorganisation eingebunden. Ihre Aufgabe ist insbesondere, den Notar bei der Urkundenvorbereitung und Abwicklung zu unterstützen, Korrespondenz zu erledigen und die Urkunden technisch auszufertigen. Hilfe bei während der Urkundenvorbereitung auftretenden Rechtsfragen, leisten volljuristische Mitarbeiter.
Von der Zuverlässigkeit der Mitarbeiter hängt der Erfolg der Amtstätigkeit des Notars wesentlich ab. Je mehr ihm an abwicklungs- und bürotechnischen Arbeiten abgenommen wird, desto mehr kann er sich auf die Beratung der Mandanten, die Entwurfausarbeitung und die Beurkundung konzentrieren.
Auch alle Mitarbeiter des Rechtsanwalts und Notars sind zur strengen Verschwiegenheit verpflichtet.